Vermietung

Gerne führe ich Ihren Vermietungsauftrag durch auch wenn Sie nicht oder noch nicht zu meinen Hausverwaltungskunden gehören.

Der Auftrag wird dann als Maklergeschäft abgewickelt. Meine Vermietungserfahrung aus der Hausverwaltung stellt dabei einen nicht zu übersehenden Vorteil für Sie dar.

Ich biete Ihre Immobilie in den wichtigsten Printmedien und regional erscheinenden Zeitungen an.

Selbstverständlich nutze ich auch das Internet um Ihre Immobilie anzubieten. Hier nutze ich das Internetportal von Immobilienscout 24 und meine eigene Homepage.

Ich übernehme alles was an Aktivitäten erforderlich ist, wie

  gemeinsame Festlegung einer marktgerechten Miete
  Erstellung eines Exposés
  Werbung
  Durchführung von Besichtigungen
  Mieterauswahl
  Bonitätsprüfung
  Abschluss von rechtlich abgesicherten Mietverträgen


Maklercourtage

Wer zahlt die Provision? und: Wann ist sie fällig?

  1. Grundsätzlich zahlt derjenige die Provision, der den Makler beauftragt hat. Oft wird jedoch zwischen Mieter und Vermieter vereinbart, dass der Mieter den Makler bezahlen muss.

  2. Der Anspruch des Maklers auf die Provision entsteht mit Abschluss des Mietvertrages. Dann ist sie auch fällig.

Höhe des Provisionsanspruchs

1. Wohnraum
Für Wohnraum bestimmt § 3 Absatz 1 WoVermittG, dass die Provision die Höhe zweier Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer nicht übersteigen darf. Dies gilt auch dann, wenn der Wohnungssuchende die Provision aufgrund einer Vereinbarung mit dem Vermieter übernimmt.

Wichtig ist, dass Auslagen des Maklers grundsätzlich mit der Provision abgegolten sind. Eine Vereinbarung über die Erstattung von Auslagen ist deshalb nur für den Fall des Nichtzustandekommens des Mietvertrages wirksam und dann nur in Höhe der nachweisbar entstandenen Auslagen.

2. Gewerberaum
Hier ergibt sich die Höhe der Provision aus der Vereinbarung.