Sondereigentumsverwaltung

Der Verwalter des Gemeinschaftseigentums ist gemäß Wohnungseigentumsgesetz nicht für Ihre Wohnung, das sogenannte Sondereigentum, zuständig.

Hier ist es insbesondere für Kapitalanleger empfehlenswert, dass der Verwalter des Gemeinschaftseigentums auch das Sondereigentum betreut.

Im Rahmen der Mietsonderverwaltung erledige ich für Sie folgende Aufgaben:

  Führung des Mietkontos (einschließlich Überwachung und Beitreibung rückständiger Mieten).
  Prüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Durchführung nach Absprache mit dem Eigentümer
  Beschaffung und Auswahl liquider Mieter bei Erstbezug und Mieterwechsel
  Abschluss von rechtlich abgesicherten Mietverträgen
  Kündigung von Mietverträgen
  Wohnungsrücknahmen und Wohnungsübergaben
  Vertretung gegenüber Behörden, Versorgungsunternehmen und Handwerkern.
  Durchführung und Überwachung von Reparaturmaßnahmen.
  Erledigung sämtlichen Zahlungsverkehrs.
  Anfertigung der jährlichen Nebenkostenabrechnung für Heiz- und Betriebskosten
(einschließlich Vorauszahlungsanpassung).


Wie erhalten Sie Ihr individuelles Verwaltungsangebot ?

Sicher wollen Sie ganz schnell wissen, wie viel die Verwaltung Ihres Objektes kostet. Um Ihnen ein konkretes, individuelles Preisangebot erstellen zu können, bitte ich Sie, die folgenden Fragen zu beantworten.

Das Angebot können Sie in Ruhe ansehen, es wird Ihnen aber außerdem auch per Email an die von Ihnen zu benennende Emailadresse gesandt.

Selbstverständlich werde ich diese vertraulich behandeln und nicht weitergeben.

Nehmen Sie dann bitte das Angebot als Basis für ein Gespräch mit mir, in dem wir uns über alle Besonderheiten und Wünsche unterhalten können.


Hier geht es zu Ihrer individuellen Angebotskalkulation